Formulare
Einsicht in die Prüfungsakte
Falls Sie die Gutachten zu Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit lesen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte beim Prüfungsamt stellen.
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Beibehaltung der alten Prüfungsordnung
Nach Inkrafttreten der neuen Studienordnung gelten für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits für den Bachelorstudiengang Südasienstudien an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind, auf Antrag noch bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten die bisherigen Regelungen (§ 24 der Prüfungsordnung).
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Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen können oder diese abbrechen, reichen Sie dieses Formblatt zusätzlich zum ärtzlichen Attestes beim Prüfungsamt ein. [Formular]